Der Arbeitsschutz - nur ein Weg zur Unterstützung?
Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen des Arbeitsschutzes umsetzen. Hierbei sind die Vorgaben aus Gesetzen, Verordnungen und des Unfallversicherers zu berücksichtigen.
Hierbei können Fragen auftreten und Unterstützung bei der Umsetzung notwendig sein.
Genau dabei möchte ich Sie unterstützen. Meine Leistungen im Überblick:

Bedarfsorientierte Betreuung
Bei Ihnen ist der Arbeitsschutz Chefsache und Sie setzen diesen mit dem Unternehmermodell Ihres Unfallversicherers selbstständig um?
Eine feste Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrer Firma ist nicht zwingend notwendig.
Bei Fragen zur oder in der Umsetzung der Vorgaben des Arbeitsschutzes unterstütze ich Sie gerne!
Regelbetreuung für den Arbeitsschutz
Sie haben zu viele Mitarbeitende für das alternative Betreuungsmodell oder sich dagegen entschieden und möchten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Auch hier können wir gemeinsam im Rahmen einer Regelbetreuung im Arbeitsschutz arbeiten.
Hierbei orientieren sich meine Leistungen an dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §6 und der DGUV V2 Anhang 3:
Ich unterstütze Sie demnach unter anderem durch:
- Beratungen
- Teilnahme an ASA-Sitzungen (sofern notwendig)
- Begehungen
- Mitwirken bei der Gefährdungsbeurteilung
- Prüfen von Schutzmaßnahmen

